FAQ

Wir helfen Ihnen gerne

Wir haben für Sie die häufgsten Fragen zusammengestellt.

Sollte trotzdem etwas offen bleiben, können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.

Allgemein

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  • Wie kann ich Tickets für Rollstuhlfahrer oder ermäßigte Tickets erwerben?

    In der Regel können Sie die ermäßigten Karten ausschließlich per E-Mail über unser Büro erwerben:
    tickets@handwerker-promotion.de.
    Schwerbehinderte erhalten einen Rabatt, wenn ein "B" für Begleitung und/ oder 100% im Ausweis eingetragen sind.

    Ausnahmen:
    Konzerthaus Dortmund: Karten für Rollstuhlfahrer und deren Begleiter nur über das Konzerthaus unter
    Tel.: 0231 - 22 69 62 00.

    Rudolf-Weber-Arena: Karten für Rollstuhlfahrer und deren Begleiter nur über die Rudolf-Weber-Arena unter
    Tel.: 01806 - 11 35 36 *Mo. - Sa. 08:00 - 20:00 Uhr, So./Feiertag 10:00 - 20:00 Uhr (0,20 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus allen Netzen)*

    Bei ausgewählten Veranstaltung wird ein Kinder-Rabatt gewährt.
    Keine Ermäßigung bei: Schüler-, Studenten- oder Rentner-Ausweisen.

    Weitergehende Information finden Sie auf der jeweiligen Veranstaltungsseite.

  • Ausverkauft: Ist das Konzert wirklich ausverkauft?

    Wenn ein Konzert ausverkauft ist, finden Sie diese Information auf unserer Webseite. Sofern hier kein Hinweis mit „ausverkauft“ zu lesen ist, gibt es noch Karten im Vorverkauf und an der Abendkasse.

  • Backstage-Zugang: Kann ich Backstage-Tickets kaufen und die Künstler treffen?

    Bei manchen Veranstaltungen werden „VIP-Packages“ oder „Meet & Greet“ zum Kauf angeboten. Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite oder auf der Interseite des jeweiligen Künstlers, bei welcher Veranstaltung dies möglich ist. Neben den Paketen gibt es keine Möglichkeit einen Backstage-Pass zu erwerben und die Künstler zu treffen.

  • Kartenrückgabe: Kann ich Eintrittskarten zurückgeben?

    Der Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückgabe von Tickets ist nicht möglich (Ausnahme: Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung). Gemäß § 312b, Absatz 3, Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung. Dies bedeutet, dass beim Kauf von Eintrittskarten auch das zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht gänzlich ausgeschlossen ist.

  • Konzertausfall: Bekomme ich mein Geld zurück?

    Bei Ausfall eines Konzertes erhalten Sie in der Regel das Geld für die Eintrittskarte zurück. In wie fern zusätzliche Gebühren der jeweiligen Verkaufsstelle (Versand- oder Bearbeitungsgebühren) erstattet werden, liegt in deren Ermessen. Wichtig: bitte geben Sie Ihre Tickets immer an der Stelle zurück, an der Sie die Tickets erworben haben!

    Reise- und Übernachtungskosten werden generell nicht erstattet! Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig über eventuelle Änderungen Ihrer Veranstaltung.

  • Was kann ich tun, wenn ich mein Ticket verloren habe?

    Bei Stehplatztickets ist generell kein Ersatz möglich! Wenn Sie Ihr Sitzplatz-Ticket verloren haben, wenden Sie sich bitte an die Vorverkaufsstelle, bei der Sie ihr Ticket erworben haben. Gerne können Sie auch uns kontaktieren, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

  • Altersbeschränkungen: unter welchen Voraussetzungen dürfen Kinder & Jugendliche ein Konzert besuchen?

    Ein Konzert ist keine Tanzveranstaltung und fällt somit nicht unter den § 5 des Jugendschutzgesetzes (Jugendschutzgesetz) und damit auch nicht unter die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen.
    Dennoch haben wir als Veranstalter Vorgaben für die Besuche von Konzerten/Veranstaltungen, die sich am Jugendschutzgesetz orientieren:

    Personen im Alter von 0-5 Jahren dürfen ein Konzert nach geltenden Vorschriften nicht besuchen
    Personen im Alter von 6-15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person mit "Mutti-Zettel" eingelassen werden.
    Personen im Alter von 16-18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis (Schülerausweise haben keine Gültigkeit) vorlegen.

    Hier finden Sie eine Vorlage des Mutti-Zettels.
    Bitte bringen Sie diesen unbedingt in ausgedruckter Form vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit zur Veranstaltung!

    Handelt es sich um eine als Family-Entertainment gekennzeichnete Show, dürfen Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten die Veranstaltung besuchen. Bei Family-Entertainment bedarf es keines „Mutti-Zettels“ + Erziehungsbeauftragten, solange die Person bis 22 Uhr die Veranstaltungsstätte wieder verlässt.

    Kinder benötigen in jedem Fall eine eigene Eintrittskarte und sollten einen Gehörschutz tragen.

    In Einzelfällen kann es zu einer erweiterten oder geänderten Altersbeschränkung kommen. Bitte beachten Sie hierfür die Hinweise zur jeweiligen Veranstaltung.

     

  • Zweitmarkt: Kann ich Tickets auf Ebay oder anderen Wiederverkaufs-Plattformen kaufen?

    Wir raten von einem Kauf auf einer Wiederverkaufs-Plattform dringend ab, da leider immer wieder gefälschte Tickets hierüber in Umlauf kommen. Bitte kaufen Sie Ihre Tickets nur bei offiziellen Ticketanbietern oder offiziellen Vorverkaufsstellen wie z.B. MyTicket, ADticket oder Eventim.

Veranstaltungen

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  • Wie bekomme ich mein Geld für nicht eingelöste Veranstaltergutscheine zurück?

    Ab 01.01.2022 können Sie sich Veranstaltungsgutscheine, die Sie aufgrund von pandemiebedingt ausgefallenen oder verschobenen Veranstaltungen erhalten haben, auszahlen lassen. Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, diese Option in Anspruch zu nehmen. Die Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig und wir sind uns sicher, dass es in diesem Zeitraum noch zahlreiche schöne Veranstaltungen geben wird. Sollten Sie dennoch eine Auszahlung bevorzugen, können Sie Gutscheine, die Sie via Eventim erhalten haben, über ein Onlineformular rückabwickeln.

    Zusätzliche Informationen unter www.eventim.de/campaign/veranstaltergutschein

    Falls Sie über MyTicket gekauft haben:

    Sie finden hier: https://www.myticket.de/de/service/veranstalter-gutschein-covid-19-einloesen ein Onlineformular, in dem Sie einfach Ihre Gutscheincodes und Bankverbindung eingeben und dann die Auszahlung beauftragen können.

    Falls Sie über Ticketmaster gekauft haben:

    Sie finden hier: https://gutscheinauszahlung.ticketmaster.de/ ein Onlineformular, in dem Sie einfach Ihre Gutscheincodes und Bankverbindung eingeben und dann die Auszahlung beauftragen können.

    Falls Sie über Ticketonline gekauft haben:

    Sie finden hier: https://www.ticketonline.de/help/promoter-voucher-redemption/ ein Onlineformular, in dem Sie einfach Ihre Gutscheincodes und Bankverbindung eingeben und dann die Auszahlung beauftragen können.

    Falls Sie über Reservix gekauft haben:

    Sie finden hier: https://ticketmagazin.reservix.de/covid19gutschein ein Onlineformular, in dem Sie einfach Ihre Gutscheincodes und Bankverbindung eingeben und dann die Auszahlung beauftragen können.

    Falls Sie über Kölnticket/Der Ticketservice gekauft haben:

    Nutzen Sie bitte die Rückabwicklung wie bei CTS Eventim beschrieben, da bei Kölnticket/Der Ticketservice dieses Ticketsystem für den Verkauf von Eintrittskarten verwendet wird.

    Für nähere Informationen zur Rückgabe von Gutscheine, die Sie an einer anderen Vorverkaufsstelle erhalten haben, wenden Sie sich bitte an diese.

  • Kann ich am Konzertabend von der Bühne aus einen Hochzeitsantrag machen?

    Leider nein. Wir erhalten sehr viele Anfragen dieser Art und können sie leider nicht umsetzen.

  • Meine Begleitung hat am Konzertabend Geburtstag - kann der Künstler von der Bühne aus gratulieren?

    Leider nein. Wir erhalten sehr viele Anfragen dieser Art und können sie leider nicht umsetzen.

  • Darf ich bei Konzerten fotografieren oder filmen?

    Fotografieren, filmen oder mitschneiden – auch für die private Nutzung – ist grundsätzlich NICHT erlaubt.

  • Was darf NICHT mit zu einem Konzert gebracht werden?

    Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort (ohne Erstattung des Kartenpreises).

  • Lautstärke: sollte ich meine Ohren schützen?

    Wir empfehlen Ihnen aufgrund der Lautstärke einen Gehörschutz zu tragen.

  • Sicherheitskontrolle: Gibt es beim Einlass Sicherheitskontrollen?

    Beim Einlass finden Sicherheitskontrollen statt.
    Um zeitliche Verzögerungen beim Einlass zum Konzert zu vermeiden, möchten wir die Besucher bitten, die Anreise früher einzuplanen und auf die Mitnahme von großen Taschen zu verzichten. Rucksäcke und große Taschen dürfen nicht mit in die Halle genommen werden.

  • Einlass / Abendkasse: Ab wann ist der Einlass zu den Konzerten und ab wann ist die Abendkasse geöffnet?

    In der Regel ist der Einlass eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Auf dem Ticket befindet sich die Uhrzeit des Konzertbeginns. Die Abendkasse öffnet zum gleichen Zeitpunkt wie der Einlass.

Management

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  • Wie kann ich Gerd Dudenhöffer, die Schürzenjäger oder Tom Gerhardt buchen?

    Buchungsanfragen für unsere Künstler im Management senden Sie bitte schriftlich an office@handwerker-promotion.de. 

    Für die Schürzenjäger schicken Sie bitte eine schriftliche Anfrage an schuerzenjaeger@handwerker-promotion.de.

  • Wie bekomme ich ein Autogramm von Gerd Dudenhöffer, Tom Gerhardt oder den Schürzenjägern?

    Eine von Gerd Dudenhöffer, den Schürzenjägern oder Tom Gerhardt persönlich signierte Autogrammkarte erhalten Sie gegen Zusendung eines mit 0,80 EURO frankierten Rückumschlags an:
     
    handwerker Artist Management GmbH
    Morgenstrasse 10
    59423 Unna